Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Versicherungsrecht
Rechtskalender - Januar 2015
Unfall auf einem Parkplatz
Unfälle auf Parkplätzen passieren immer wieder. Bei der Frage, wer für die Schäden haftet, gilt es einige Grundsätze zu beachten: Parkplätze dienen dem ruhenden Verkehr im Gegensatz zu dem so genannten fließenden Verkehr. Die Straßenverkehrsordnung gilt grundsätzlich auch auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz. Auf dem Parkplatz gelten zudem besondere Sorgfaltspflichten für die Fahrzeugführer. So bestehen auf Parkplätzen stets die gegenseitigen Rücksichtnahmepflichten.